Sollte Ihr Auto wider Erwarten zu spät
geliefert werden und das Förderbudget bereits verbraucht sein, räumen wir
Ihnen bis 4 Wochen
vor geplanter Anlieferung Ihres Fahrzeuges ein 100%iges Stornorecht ein
und Sie können unentgeltlich von Ihrem Kaufvertrag zurücktreten.
BAFA-Förderung für Elektrofahrzeuge
Die Bundesregierung hat die BAFA-Förderung für Elektrofahrzeuge ab Januar 2023 neu geregelt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung – der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.
Jetzt heißt es schnell sein, denn die Förderung gilt nicht mehr für alle und nicht mehr unbegrenzt!
Das Fördertopfbudget des Bundes ist gedeckelt und somit ist dieses staatliche Angebot nicht unbegrenzt erhältlich.
Hier die Förderrichtlinien ab 2023 im Überblick:
Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge:
Mit Nettolistenpreis bis zu
40.000 Euro:
Mit Nettolistenpreis zwischen
40.000 Euro und 65.000 Euro:
(Hybridfahrzeuge werde nicht mehr gefördert. Für Gewerbetreibende endet die Förderung am 31.08.2023)
Unsere exklusive Storno-Garantie für Sie:
Sollte Ihr Auto wieder erwartend zu spät geliefert werden und das Förderbudget bereits verbraucht sein, räumen wir Ihnen bis zur Auslieferung Ihres Fahrzeuges ein 100%iges Stornorecht ein und Sie können unentgeltlich von Ihrem Kaufvertrag zurücktreten.