Die E-Auto Prämie im Überblick
Die staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge kehrt zurück. Mit der neu beschlossenen E-Prämie unterstreicht die Politik ihr Engagement für die Elektromobilität. Künftig sollen insbesondere Familien sowie Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen profitieren: Sie können eine Förderung von bis zu 6.000 € erhalten. Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 €.
- Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet
- Förderung von bis zu 6.000 €
- Förderung für Fahrzeuge der Klasse M1 (mit rein batterieelektrischem Antrieb, Plug-in-Hybride & Range-Extender)
- Basisförderung für Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb: 3.000 € bzw. 1.500 € bei Plug-in-Hybride
- Weitere Zuschüsse bei Haushaltseinkommen unter 60.000 € bzw. 45.000 €
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Förderung möglich für Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis maximal 80.000 €.
Bis zu zwei Kinder pro Haushalt werden berücksichtigt, pro Kind darf das Jahreseinkommen 5.000 € höher ausfallen – maximal also 90.000 €. - Mindesthaltedauer des Fahrzeugs von 36 Monaten
Was wird gefördert?
- Kauf oder Leasing von Neufahrzeugen der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb
- Voraussetzung: Neuzulassung nach dem 1.1.2026 und Mindesthaltedauer des Fahrzeuges von 36 Monaten
Wie hoch ist die Förderung?
- Förderung von bis zu 6.000 €
- Basisförderung für Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb: 3.000 €
- Weitere Zuschüsse abhängig vom Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der Kinder pro Haushalt
- Förderung möglich für Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 90.000 €
Welche Unterlagen brauche ich?
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
- Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, max. 3 Jahre alt
- Zur schnelleren Bearbeitung wird die Nutzung der Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. die AusweisApp des Bundes empfohlen
Die Beantragung der E-Auto-Förderung erfolgt durch den Kunden selbst. Das Autohaus kann keine Zusage zur Förderfähigkeit oder zur Höhe einer möglichen Prämie machen. Die Entscheidung über die Förderung liegt ausschließlich bei der zuständigen Stelle.
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